Der Jüngere Titurel - die Hss. A und X als Vertreter der Fassungen I und II. Untersuchungen zur Varianz.

Heike Link

(MLU Halle/Saale; Åbo Akademi (Finnland))

Status: Dissertation, geplanter Abschluss: August 2015

Das Ziel der Arbeit ist in einem ersten Schritt der vorwiegend diplomatische Abdruck der beiden Haupthandschriften der Fassungen JT I (Hs A: Wien, Österr. Nationalbibl., Cod. 2675) und JT II (Hs X: Berlin, Staatsbibl., mgf 475). Die Strophen werden durch eine Konkordanz über die Strophenzählung der Edition miteinander verbunden, so dass die Texte einerseits als Einzeltext stehen, andererseits aber auch parallel gelesen werden und miteinander verglichen werden können.
In einem zweiten Schritt werden die beiden Texte in ihrer Überlieferungsgeschichte und ihrer Makrostruktur analysiert und verglichen. Dabei geht es zunächst um die Strophenfolge, die inhaltliche Abfolge in den einzelnen Texten sowie die Abweichungen im Strophenbestand und ferner auch um die Untersuchung des lexikalischen Bestands in den beiden Texten. Es soll untersucht werden, inwiefern sich Hs X strukturell von Hs A unterscheidet und inwiefern die geänderte Struktur (Strophenfolge, neue Strophen, Weglassen von Strophen) eine bewusste Redaktion darstellt. Somit kann versucht werden, einer Gesamtinterpretation der jeweiligen Texte näher zu kommen, um evtl. Rückschlüsse auf Entstehungsintention, Rezipienten und mögliche Auftraggeber zu ziehen.
Trotz der Edition des JT durch Wolf/Nyholm sowie Kritik durch Röll und Schröder sind „alle wichtigen Fragen offen geblieben“ und bedürfen einer erneuten Untersuchung. (Bumke 1993, S. 346) Bereits Schröder stellt fest, dass angesichts der JT-Überlieferung „das extreme und bequeme Leithandschriftenprinzip [versagt]“ und fordert eine „Textkritik auf breiter Grundlage“. (Schröder 1984, S. 48)
Auf der Basis dieser beiden Texte werden deshalb auch die Anforderungen und Möglichkeiten einer Neu-Edition des JT Corpus sowie eine umfassende textkritische Untersuchung, die „als dringendstes Desiderat der Forschung gelten“ (Neukichen 2008, S. 76) diskutiert.